Unsere Leistungen
Hier zeigen wir Ihnen, wobei Sie das Pflegeteam unterstützen kann.
Grundpflege nach SGB XI
Körperpflege
Hilfeleistung beim:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Rasieren
- An- und Ausziehen
- Haarpflege
- Mund- und Zahnpflege
- Nagelpflege
Die Grundpflege umfasst medizinisch notwendige pflegerische Leistungen, durch die die grundlegenden Bedürfnisse von Menschen unterstützt werden. Das Ziel besteht darin, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und zu verbessern.
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:
Ernährung
Hilfestellung:
- bei der Nahrungszubereitung
- beim Essen und Trinken
- bei Sondenernährung
Mobilität
Unterstützung beim:
- Aufstehen
- Umsetzen
- Gehen
- Stehen
- Fortbewegen
Ausscheidung
Hilfe beim:
- Toilettengang
- Inkontinenzversorgung
Verhinderungspflege nach SGB XI
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese vorübergehend verhindert sind. Das bedeutet, dass eine Pflegekraft für eine bestimmte Zeit die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person übernimmt, während die eigentliche Pflegeperson eine Pause hat oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Pflegedienste können in dieser Zeit Hilfe anbieten und sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen weiterhin erfüllt werden. Verhinderungspflege entlastet nicht nur die Hauptpflegeperson, sondern trägt auch zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen bei.
Behandlungspflege nach SGB V
Ärztlich verordnete Maßnahmen, können sein:
- Wundversorgung
- Verabreichung von Medikamenten
- Durchführung von Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stomaversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände anlegen
- Dekubituspflege
- Katheterpflege
Die Behandlungspflege bezieht sich auf medizinische Leistungen. Diese werden von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht. Die Leistungen erfolgen nach ärztlicher Anordnung. Diese Leistungen sind notwendig, um eine Krankheit zu behandeln, eine Verschlimmerung zu verhindern, Beschwerden zu lindern.
Pflegeberatung
Die Aufgabe der Pflegeberatung besteht darin, Sie je nach Ihrem Unterstützungsbedarf kompetent und individuell zu beraten. Sie unterstützt Sie außerdem bei der Organisation der Pflege und hilft Ihnen bei der Auswahl von Leistungsangeboten. Bei einem Pflegegrad 1-3 ist eine Pflegeberatung halbjährlich und bei einem Pflegegrad 4-5 vierteljährlich verpflichtend.
Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen in der Pflege, die oft auch als Entlastungsbetrag bezeichnet werden, sind finanzielle Zuschüsse der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI), die zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen dienen. Die zweckgebundenen Leistungen sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen bei häuslicher Pflege. Zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.